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Lehrvertrag

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Beendigung und fristlose Kündigung

Rechtsgebiet:
Lehrvertrag
Stichworte:
Lehrvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beendigung

Der Lehrvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag (bis Ablauf der Lehrzeit).

Weitere Beendigungsgründe können sein:

  • Kündigung während der Probezeit
  • fristlose Kündigung
  • Aufhebung
    • Aufhebung bei Ungültigkeit
    • Aufhebungsvertrag
    • Aufhebung durch den Kanton (BBG 24 Abs. 5 lit. b)
  • Tod der lernenden Person
  • Tod des Arbeitgebers, bei entsprechenden Voraussetzungen.

Fristlose Kündigung

Aus wichtigen Gründen im Sinne von OR 337 kann das Lehrverhältnis fristlos aufgelöst werden, wenn:

  • dem Arbeitgeber die erforderliche beruflichen Fähigkeiten fehlen
  • der lernenden Person fehlen:
    • die persönlichen Eigenschaften zur Bildung
    • die für die Bildung unentbehrlichen körperlichen oder geistigen Anlagen
  • die Bildung nicht oder nur unter wesentlich veränderten Verhältnissen zu Ende geführt werden kann.

(OR 346 Abs. 2)

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